Mitgliedsbeitrag für den Bestattungsfonds

Die Mitgliedsbeiträge gelten für Überführungen in die nachfolgenden Länder:

Bosnien und Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Bulgarien, Aserbaidschan, Pakistan, Iran, Afganistan und Ägypten

Für eine Mitgliedschaft beim Verein gelten, je nach Alter, nachfolgende Beträge:

Alter Anmeldegebühren (€)
(Gebühren für die erst Anmeldung)
Jährlicher Mitgliedsbeitrag
zw. 1-50 Jahren 100,-  28,-
zw. 51-60 Jahren  200,-  28,-
zw. 61-65 Jahren  250,-  28,-
zw. 66-69 Jahren  300,-  28,-
zw. 70-75 Jahren  500,-  28,-
ab dem 76. Jahr  700,-  28,-
  • Bei einem Unfalltod ab 3 Tagen nach Einzahlung der Beträge, greift die Wartefrist von 60 Tagen nicht.
  • Um ein aktives Mitglied sein zu können, müssen Beträge immer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt einbezahlt werden.
  • Mitglieder, die sich nach dem 01.Oktober anmelden, müssen keinen Beitrag für das laufende Jahr zahlen.
  • Bei Todesfällen innerhalb der 60 Tagesfrist, wir die Mitgliedschaft leider nicht aktiv und die Dienstleistungen des Fonds können nicht in Anspruch genommen werden.
24h-Notfall : +43 1 236 0 100