Mitgliedsbeitrag für den Bestattungsfonds
Die Mitgliedsbeiträge gelten für Überführungen in die nachfolgenden Länder:
Bosnien und Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Bulgarien, Aserbaidschan, Pakistan, Iran, Afganistan und Ägypten
Für eine Mitgliedschaft beim Verein gelten, je nach Alter, nachfolgende Beträge:
Alter | Anmeldegebühren (€) (Gebühren für die erst Anmeldung) |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag |
---|---|---|
zw. 1-50 Jahren | 100,- | 28,- |
zw. 51-60 Jahren | 200,- | 28,- |
zw. 61-65 Jahren | 250,- | 28,- |
zw. 66-69 Jahren | 300,- | 28,- |
zw. 70-75 Jahren | 500,- | 28,- |
ab dem 76. Jahr | 700,- | 28,- |
- Bei einem Unfalltod ab 3 Tagen nach Einzahlung der Beträge, greift die Wartefrist von 60 Tagen nicht.
- Um ein aktives Mitglied sein zu können, müssen Beträge immer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt einbezahlt werden.
- Mitglieder, die sich nach dem 01.Oktober anmelden, müssen keinen Beitrag für das laufende Jahr zahlen.
- Bei Todesfällen innerhalb der 60 Tagesfrist, wir die Mitgliedschaft leider nicht aktiv und die Dienstleistungen des Fonds können nicht in Anspruch genommen werden.